Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem eigenen Auto, dem ÖV, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Abzug von Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu berücksichtigen. Denn die Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen festgelegte Vorgaben erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.